Die lang erwartete Novelle zur Amateurfunkverordnung samt Anlagen wurde heute verlautbart und ist daher ab sofort gültig.
Übersicht in Stichworten- Was ist neu?
Die 6m Schutzzone entfällt und auch alle Einschränkungen bezüglich Antenne und Mobilbetrieb. Zwischen 50-52 MHz gelten 100Watt und alle Betriebsarten
Nationale Einsteigerklasse 3 darf auch auf 2m mit 100W senden
Einführung der CEPT Novice - Klasse 4, mit Kurzwellenzugang auf ausgewählten Bändern mit 100W. Ein Betrieb im CEPT-Raum ist für diese CEPT-Einsteigerlizenz nun ohne Gastlizenz möglich.
Wegfall der Liste festgesetzter Sendearten (ehem. Anlage 3) zugunsten einer liberalen Lösung, alle technisch möglichen Sendearten erlaubt, Codex muss öffentlich sein, keine Verschlüsselung
Liberale Bandbreitenregelung für alle Sendearten, besonders aber für ATV und digitale Verfahren (auch gemischte Nachrichteninhalte z.B. Bild, Sprache, Video, Daten in einem Stream)
Umsetzer/Digipeater dürfen auf mehreren Frequenzen und Sendearten senden, d.h. u.U. nur noch eine Bewilligung pro Standort (Kosteneinsparungen!)
Dem Rufzeichen kann in Mobil- o. Portabelbetrieb statt /Ziffer des Bundeslandes einfach /p oder /m angefügt werden.
ALLE FREQUENZEN oberhalb von 275GHZ bis Licht sind dem Amateurfunk neu zugewiesen (sekundär, bis 31.12.2011) damit haben wir die historisch größte Spektrumzuweisung an den Amateurfunk aller Zeiten erreichen dürfen!
Offene Themen und Einschränkungen:
Neben einigen kleinen Details, die wir leider nicht gemeinsam umsetzten konten, gibt es auch neue Einschränkungen, wie z.B. die Reduktion der Strahlungsleistung auf 200W für zukünftige ATV-Relais oberhalb von 440MHz und die neuen Grenzwerte für Nebenaussendungen in §17.2. Diese neuen Limits wurden zeitgemäß angepasst und sehen wesentlich akzeptabler aus als der ursprünglich in Begutachtung gegangene Vorschlag.
Einige Themen , wie das Alterslimit und die "unbemannten Stationen" müssen auf eine Änderung des AmaterfunkGESETZES (AFG) warten, da sie dort geregelt sind.
(12.11.2008 - OE9HGV)