CEPT Empfehlung gilt nun in Australien

Australien wendet CEPT-Empfehlungen an

Karte Australien

Ab sofort wendet die australische Fernmeldebehörde ACMA die CEPT-Empfehlungen im Amateurfunk an.

 

Besucher können bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Gastlizenz Amateurfunkbetrieb machen. Für diese Regelung wurde eine eigene umfangreiche Besucherklasse geschaffen, die mehrere Untergliederungen vorsieht - je nach Heimatklasse des Besuchers.

 

Funkamateure mit einer einer CEPT-Klasse 1-Lizenz oder CEPT HAREC Level A dürfen alle in Australien zugelassenen Frequenzen benutzen. Die maximale Ausgangsleistung beträgt 400 W PEP. Inhabern älterer Amateurfunkklassen wird generell empfohlen, für einen Besuch im Ausland ihre Genehmigungen aktualisieren zu lassen.

 

Beim Funkverkehr aus Australien stellt man den Zusatz /p/VK hinter sein eigenes Rufzeichen.

 

 

Folgende Länder wenden nun die CEPT-Regelung an

Aufgrund der aktuellen Änderung in Australien wenden nun folgende Länder die CEPT-Regelung T/R 61-01 an:

 

Australien, Belgien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Niederländische Antillen, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Zypern;

 

 

Andere zwischenstaatliche Vereinbarungen

Durch eine zwischenstaatliche Vereinbarungen aus dem Jahr 2001 zwischen dem Königreich Thailand und Österreich ist der Amateurfunkbetrieb von österreichischen Funkamateuren in Thailand, für die Dauer von 12 Monaten, auch ohne Gastlinzenz möglich.

 

 

Gastlinzenzen

Für alle anderen Länder haben österreichische Funkamateure beim Funkbetrieb in den jeweligen Länder eine Gastlizenz anzusuchen. Es empfiehlt sich jedoch, vor Antritt einer Reise sich über die besondere rechtliche Situation im Gastland zu erkundigen.

 

 

Weiterführende Links

Infos als PDF (englisch)

Webseite der ACMA (englisch)

 

(19.04.2008 / OE9HLH)