Paddle nun bei CW-Prüfung erlaubt

Morsen

Auf der World Radiocommuniction Conference (WRC) 2003 in Genf wurde die Aufhebung von CW als Zugangsvoraussetzungen für die Kurzwellenbänder beschlossen.

 

Diese Beschlüsse der WRC 2003 wurden mit der Novelle des Amateurfunkgesetzes im Jahr 2004 in nationales Recht in Österreich umgesetzt und die Bewilligsungsklasse 1 mit der Bewilligungsklasse 2 verschmolzen.

 

Eine Prüfung der Fertigkeit des Morsens ist als zusätzliche Prüfung vor der Fernmeldebehörde möglich. Jedoch war die Ablegung der Prüfung bis jetzt ausschliesslich mit einer Morsetaste möglich. Die Verwendung eines Paddle war nicht gestattet. Nun ist durch die Anfrage von Gerhard - OE9GWI die Regelung bei den vier Fernmeldebüros getroffen worden, dass Paddles verwendet werden dürfen.

 

Probleme bei Erteilung von Gastlizenzen

Diese Regelung (KW ohne Morsen) gilt für Österreich und für Länder, welche die CEPT- Empfehlung TR/61-01 anwenden. Dort kann aufgrund dieser CEPT-Regelung ohne Gastlitzenz Amateurfunkbetrieb in zeitlich beschränkter Dauer durchgeführt werden.

 

Probleme ergeben sich jedoch für Staaten, welche sich nicht dieser CEPT-Regelung angeschlossen haben, welche keine zwischenstaatliche Vereinbarung mit Österreich haben (wie zB Thailand) und auch die Empfehlung der WRC 2006 nicht in nationales Recht umgewandelt haben. Es betrifft also Staaten, in welchen noch CW als Zugangsvoraussetzung für Kurzwelle gefordert ist. Generell sind das Staaten aus dem asiatischen Raum.

 

Die HAREC Bescheinigung

Diese Staaten fordern meist bei der Erteilung einer Gastlizenz eine HAREC-Bescheinigung (=Harmonized Amateur Radio Examination Certificate). Also ein Nachweis über eine international anerkannte Amateurfunkprüfung.

 

In dieser Bescheinigung ist natürlich enthalten, ob die Prüfung mit oder ohne CW-Prüfung bestanden wurde. Je nachdem ob CW ein Teil der Prüfung war, wird dann möglicherweise keine Gastlizenz für den Betrieb auf Kurzwelle, oder eine stark eingeschränkte Gastlizenz, ausgestellt werden.

 

CW-Kurs

Seit dem 10.10.2008 findet bei OE9XRV ein von Gerhard - OE9GWI organisierter CW-Kurs für Anfänger statt. Der Kurs wird in Abständen von 14 Tagen abgehalten. Ergänzend dazu müssen die Kursteilnehmer zu Hause mit dem CW-Programm "Koch-Morse-Trainer" von G4FON üben.

 

Initiative von Gerhard - OE9GWI

Es ist jedoch nach § 27 Abs 4 der Amateurfunkverordnung möglich eine Prüfung über die Fertigkeit des Morsens bei der Fernmeldebehörde abzulegen. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten jedoch bei der Prüfung Morsezeichen ausschliesslich mit einer CW-Tasten gegeben werden. Die Verwendung von Paddles war nicht erlaubt.

 

Gerhard - OE9GWI hat daher schriftlich beim Fernmeldebüro in Innsbruck bezüglich der Verwendung von Paddels angefragt. Seine Anfrage wurde durch den Leiter, Dr CREPAZ, mit den anderen Fernmeldebüros abgesprochen.

 

Am 13.01.2009 teilte Dr CREPAZ per Mail mit, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kein Einwand gegen die Verwendung einer "lambic paddle Taste" bei der Prüfung besteht. Die Taste muss nur an das vorhandene Prüfungsequipment ohne grösseren Aufwand angeschlossen werden können. Die Prüfung erfolgt unter Verwendung eines Laptops mit einer entsprechenden Software.

 

§ 27 Abs 4 Amateurfunkverordnung

Hier die gesetzlichen Bestimmungen der Amateurfunkverordnung:

 

Auf Antrag kann eine zusätzliche Prüfung in Morsetelegraphie abgelegt werden. Diese Prüfung besteht im Aufnehmen und Geben eines Amateurfunk-Klartextes durch jeweils drei Minuten, im Tempo von mindestens 12 Worten pro Minute (60 Zeichen pro Minute) ohne fremde Hilfe mit einer Morsetaste freier Wahl. Es sind höchstens vier Fehler bei der Aufnahme und höchstens ein unkorrigierter und vier korrigierte Fehler beim Geben zulässig.

 

Die Fernmeldebehörde sieht die Formulierung "... ohne fremde Hilfe mit einer Morsetaste freier Wahl", als Grundlage für diese Entscheidung.