Mitglied werden

Funk und insbesondere der Amateurfunk ist ein interessantes und vor allem auch vielfältiges Hobby. Der ÖVSV Landesverband Vorarlberg unterstützt seine Mitglieder bei der Errichtung und dem Betrieb von Amateurfunkstellen und insbesondere der Amateurfunk-Infrastruktur (automatische Umsetzerstationen) in Vorarlberg. Der Verein vertritt die Mitglieder gegenüber den Behörden bei ihren Anliegen und stellt eine Interessensvertretung der Funkamateure dar.

 

In der Mitgliedschaft ist die kostenlose Vermittlung von QSL-Karten (Bestätigungskarten für durchgeführte Funkverbindungen) und der Bezug der monatlichen erscheinenden Clubzeitschrift QSP enthalten. Mit Ihrer Mitgliedschaft finanzieren Sie auch die Funk-Infrastruktur des Landesverbandes mit!

 

Um Mitglied im ÖVSV Landesverband Vorarlberg zu werden, müssen Sie kein lizenzierter Funkamateur sein. Sie können sich bei einer beliebigen Ortsstelle anmelden.

 

Die Ansprechpartner des Vorstandes und der einzelnen Ortsstellen finden sie in den Vereinsinformationen auf dieser Internetseite.

 

 

Mitgliedsbeiträge

Für die Aufnahme in den ÖVSV Landesverband Vorarlberg fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in der Höhe von € 10.- an.

 

Es besteht die Möglichkeit einer sogenannten "Schnuppermitgliedschaft", welche im laufenden Jahr kostenlos ist (ausgenommen ist die Aufnahmegebühr idH von € 10.-) und sich nach Ablauf des Jahres, ohne vorzeitige Kündigung, zu einer regulären Mitgliedschaft umwandelt.

 

Ermäßigte Mitgliedsbeiträge sind gleich hoch, wie der von uns an den Dachverband abzuführenden Dachverbandsbeitrag.

 

jährliche Mitgliedsbeiträge in Euro      
       
Vollmitgliedschaft: € 70,--    
Unterstützende Mitgliedschaft: € 70,--    
       
ermäßigter Mitgliedsbeiträge entsprechen dem Dachverbandsbeitrag      
Stand 2022 € 46,30      
       
Zweite oder weitere Mitgliedschaft im selben Haushalt: € 46,30    
Schüler, Studenten, Präsenzdiener und Zivildienstleistende: € 46,30    
Blinde, Schwerbeschädigte und körperlich Behinderte: € 46,30    
       

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat bis zum 01. November des laufenden Jahres schriftlich beim Landesleiter, Schatzmeister oder beim jeweiligen Ortsstellenleiter zu erfolgen.

 

Beitrittserkärung

Beitrittserklaerung.pdf

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